Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: GRUR 2004, 699
Zeitschrift: Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht (GRUR),
Jahrgang: 2004, Seite: 699
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
GRUR 2004, 699:
Bundesgerichtshof, Urteil vom01.04.2004
- I ZR 227/01 -
Gezieltes Ansprechen von Passanten zu Werbezwecken ist wettbewerbswidrig
Das gezielte Ansprechen von Passanten auf öffentlichen Straßen und Plätzen zu Werbezwecken ist grundsätzlich wettbewerbswidrig. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Werbende nicht als solcher zu erkennen ist. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle GRUR 2004, 699 wird teils auch als „GRUR 04, 699“, „GRUR 2004, S. 699“ oder „GRUR 04, S. 699“ zitiert.