Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: GRUR 2004, 789
Zeitschrift: Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht (GRUR),
Jahrgang: 2004, Seite: 789
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
GRUR 2004, 789:
Bundesgerichtshof, Urteil vom06.05.2004
- I ZR 2/03 -
Abmahnung wegen Verstoßes gegen Berufsordnung: Kein Anspruch des selbst beauftragten Rechtsanwalts auf Erstattung der Abmahnkosten
Beauftragt sich ein Rechtsanwalt selbst, um einen Verstoß gegen die Berufsordnung durch einen anderen Anwalt abzumahnen, so hat dieser keinen Anspruch auf Erstattung der Abmahnkosten. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor. Lesen Sie mehr
Werbung
Die Fundstelle GRUR 2004, 789 wird teils auch als „GRUR 04, 789“, „GRUR 2004, S. 789“ oder „GRUR 04, S. 789“ zitiert.