Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: GRUR 2007, 159
Zeitschrift: Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht (GRUR),
Jahrgang: 2007, Seite: 159
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
GRUR 2007, 159:
Bundesgerichtshof, Urteil vom20.07.2006
- I ZR 228/03 -
BGH zur Anbieterkennzeichnung im Internet
Es reicht aus, wenn die Identität eines Anbieters über zwei unmittelbare Links wie z.B. "Kontakt" oder "Impressum" erreichbar ist. Die Anbieterkennzeichnung muss nicht schon auf der Startseite stehen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle GRUR 2007, 159 wird teils auch als „GRUR 07, 159“, „GRUR 2007, S. 159“ oder „GRUR 07, S. 159“ zitiert.