Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: GRUR 2008, 189
Zeitschrift: Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht (GRUR),
Jahrgang: 2008, Seite: 189
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
GRUR 2008, 189:
Bundesgerichtshof, Urteil vom20.09.2007
- I ZR 88/05 -
BGH stärkt Unternehmen bei unaufgeforderten Telefonanrufen zu Werbezwecken
Werbeanrufe bei Unternehmen sind nur dann ausnahmsweise zulässig, wenn aufgrund konkreter Umstände ein sachliches Interesse des Anzurufenden daran zu vermuten ist. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Im vorliegenden Fall rief der Betreiber eines Unternehmensverzeichnisses im Internet bei einem Gewerbebetrieb an, der in seinem Verzeichnis einen kostenlosen Basiseintrag vorgenommen hatte. Sinn des Anrufs war, den Eintrag in einen kostenpflichtigen Eintrag umzuwandeln. Lesen Sie mehr
Werbung
Die Fundstelle GRUR 2008, 189 wird teils auch als „GRUR 08, 189“, „GRUR 2008, S. 189“ oder „GRUR 08, S. 189“ zitiert.