Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: GRUR 2009, 980
Zeitschrift: Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht (GRUR),
Jahrgang: 2009, Seite: 980
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
GRUR 2009, 980:
Bundesgerichtshof, Beschluss vom20.05.2009
- I ZR 218/07 -
BGH: Einmaliges Versenden einer unverlangten Werbe-Mail unzulässig
Die einmalige Zusendung einer unerwünschten Werbe-Mail stellt einen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb dar und ist daher unzulässig. Der Empfänger kann in diesem Fall auf Unterlassung klagen. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle GRUR 2009, 980 wird teils auch als „GRUR 09, 980“, „GRUR 2009, S. 980“ oder „GRUR 09, S. 980“ zitiert.