Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: GRUR 2010, 1120
Zeitschrift: Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht (GRUR),
Jahrgang: 2010, Seite: 1120
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
GRUR 2010, 1120:
Bundesgerichtshof, Urteil vom19.05.2010
- I ZR 140/08 -
Wettbewerbsrechtliche Abmahnung kann auch ohne Vorlage einer Vollmacht wirksam sein
Nach § 174 BGB wird ein einseitiges Rechtsgeschäft, das ein Bevollmächtigter einem anderen gegenüber vornimmt, nicht wirksam, wenn der Bevollmächtigte eine Vollmachtsurkunde nicht vorlegt und der andere das Rechtsgeschäft aus diesem Grund unverzüglich zurückweist. In Verbindung mit dem Entwurf eines Unterwerfungsvertrages verliert diese Vorschrift jedoch ihre Gültigkeit, da die Abmahnung dazu dient, dem Schuldner die Möglichkeit einzuräumen, den Gläubiger ohne Inanspruchnahme der Gerichte klaglos zu stellen. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle GRUR 2010, 1120 wird teils auch als „GRUR 10, 1120“, „GRUR 2010, S. 1120“ oder „GRUR 10, S. 1120“ zitiert.