Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: GRUR 2012, 1026
Zeitschrift: Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht (GRUR),
Jahrgang: 2012, Seite: 1026
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
GRUR 2012, 1026:
Bundesgerichtshof, Beschluss vom19.04.2012
- I ZB 80/11 -
"Filesharing": Auskunftsanspruch gegen Dritten setzt keine Rechtsverletzung im gewerblichen Ausmaß voraus
Der in Fällen offensichtlicher Rechtsverletzung bestehende Anspruch auf Auskunft aus § 101 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 UrhG gegen eine Person, die in gewerblichem Ausmaß für rechtsverletzende Tätigkeiten genutzte Dienstleistungen erbrachte, setzt nicht voraus, dass die rechtsverletzende Tätigkeiten das Urheberrecht oder ein anderes nach dem Urheberrechtsgesetz geschütztes Recht in gewerblichem Ausmaß verletzt haben. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle GRUR 2012, 1026 wird teils auch als „GRUR 12, 1026“, „GRUR 2012, S. 1026“ oder „GRUR 12, S. 1026“ zitiert.