Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: GRUR 2012, 543
Zeitschrift: Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht (GRUR),
Jahrgang: 2012, Seite: 543
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
GRUR 2012, 543:
Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom31.01.2012
- I-4 U 169/11 -
Verwender einer Abmahnkostenabwehrklausel steht kein Anspruch auf Erstattung von Abmahnkosten zu
Der Verwender einer Abmahnkostenabwehrklausel, durch die er vor Ausspruch einer anwaltlichen Abmahnung einen Vorabkontakt wünscht, wird durch diese ebenfalls gebunden. Spricht der Klauselverwender daher eine anwaltliche Abmahnung aus ohne zuvor Kontakt mit dem Betroffenen aufgenommen zu haben, steht ihm kein Anspruch auf Erstattung der Abmahnkosten zu. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle GRUR 2012, 543 wird teils auch als „GRUR 12, 543“, „GRUR 2012, S. 543“ oder „GRUR 12, S. 543“ zitiert.