Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: GRUR 2012, 651
Zeitschrift: Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht (GRUR),
Jahrgang: 2012, Seite: 651
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
GRUR 2012, 651:
Bundesgerichtshof, Urteil vom27.10.2011
- I ZR 131/10 -
DENIC muss Domainnamen in Fällen eindeutigen Missbrauchs löschen
Die Registrierung von Domainnamen bei der DENIC erfolgt über ein automatisiertes Verfahren, und unterliegt seitens der DENIC keinerlei Prüfung. Wird die DENIC auf eine mögliche Rechtsverletzung bei der Registrierung hingewiesen, ist sie nur dann gehalten, die Registrierung des beanstandeten Domainnamens zu löschen, wenn die Rechtsverletzung offenkundig und für sie ohne weiteres feststellbar ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle GRUR 2012, 651 wird teils auch als „GRUR 12, 651“, „GRUR 2012, S. 651“ oder „GRUR 12, S. 651“ zitiert.