Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: GRUR 2013, 1235
Zeitschrift: Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht (GRUR),
Jahrgang: 2013, Seite: 1235
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
GRUR 2013, 1235:
Bundesgerichtshof, Urteil vom20.06.2013
- I ZR 55/12 -
Veröffentlichung von Gutachterfotos durch Haftpflichtversicherer in Internet-Restwertbörse: Gutachter steht Anspruch auf Unterlassung der Veröffentlichung zu
Veröffentlicht der Haftpflichtversicherer von einem Kfz-Sachverständigen angefertigte Fotos aus einer Bilderserie, so begeht die Versicherung eine Urheberrechtsverletzung. Der Gutachter kann in diesem Fall auf Unterlassung der Veröffentlichung nicht nur der veröffentlichten Fotos, sondern aller Fotos aus der Bilderserie klagen. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor. Lesen Sie mehr
Werbung
Die Fundstelle GRUR 2013, 1235 wird teils auch als „GRUR 13, 1235“, „GRUR 2013, S. 1235“ oder „GRUR 13, S. 1235“ zitiert.