Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: GRUR 2013, 500
Zeitschrift: Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht (GRUR),
Jahrgang: 2013, Seite: 500
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
GRUR 2013, 500:
Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom07.03.2013
- C-607/11 -
Weiterverbreitung von Sendungen durch ein anderes Unternehmen bedarf Erlaubnis des Urhebers
Fernsehsendeunternehmen können die Weiterverbreitung ihrer Sendungen durch ein anderes Unternehmen über Internet verbieten. Diese Weiterverbreitung stellt nämlich unter bestimmten Voraussetzungen eine „öffentliche Wiedergabe“ der Werke dar, die der Erlaubnis des Urhebers der Werke bedarf. Dies entschied der Gerichtshof der Europäischen Union. Lesen Sie mehr
Werbung
Die Fundstelle GRUR 2013, 500 wird teils auch als „GRUR 13, 500“, „GRUR 2013, S. 500“ oder „GRUR 13, S. 500“ zitiert.