Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: GRUR 2017, 1046
Zeitschrift: Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht (GRUR),
Jahrgang: 2017, Seite: 1046
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
GRUR 2017, 1046:
Bundesgerichtshof, Beschluss vom08.02.2017
- 1 StR 483/16 -
BGH: Betrug durch Rechtsanwalt aufgrund Abmahnschreiben wegen behaupteter Wettbewerbsverstöße zwecks ausschließlicher Generierung von Einnahmen
Ein Rechtsanwalt macht sich wegen Betrugs gemäß § 263 Abs. 1 StGB strafbar, wenn er Abmahnschreiben wegen behaupteter Wettbewerbsverstöße verschickt und dabei vortäuscht, seinem Mandanten sei ein Schaden durch die rechtsanwaltliche Beauftragung entstanden, während tatsächlich vereinbart wurde, dass dem Mandanten keine Kosten entstehen und Zahlungseingänge aufgeteilt werden sollen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle GRUR 2017, 1046 wird teils auch als „GRUR 17, 1046“, „GRUR 2017, S. 1046“ oder „GRUR 17, S. 1046“ zitiert.