Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: GRUR 2018, 1082
Zeitschrift: Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht (GRUR),
Jahrgang: 2018, Seite: 1082
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
GRUR 2018, 1082:
Bundesgerichtshof, Beschluss vom23.04.2018
- NotZ (Brfg) 6/17 -
BGH: Ein Notar darf sich nicht "Notariat" nennen
Ein Notar darf sich nicht als "Notariat" bezeichnen. Die gesetzlich in § 2 Satz 2 der Bundesnotarordnung (BNotO) bestimmte Amtsbezeichnung ist "Notar" oder "Notarin". Davon darf nicht abgewichen werden. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle GRUR 2018, 1082 wird teils auch als „GRUR 18, 1082“, „GRUR 2018, S. 1082“ oder „GRUR 18, S. 1082“ zitiert.