Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: GewA 2000, 162
Zeitschrift: Gewerbearchiv (GewA),
Jahrgang: 2000, Seite: 162
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
GewA 2000, 162:
Bundesgerichtshof, Urteil vom08.07.1999
- I ZR 118/97 -
Angebot von Abschleppleistungen am Unfallort unzulässig
Einem Abschleppunternehmer ist es untersagt am Unfallort seine Dienstleistungen den Unfallbeteiligten anzubieten. Tut er dies dennoch, so handelt er wettbewerbswidrig. Denn angesichts eines möglichen Unfallschocks besteht die Gefahr der Überrumpelung. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle GewA 2000, 162 wird teils auch als „GewA 00, 162“, „GewA 2000, S. 162“ oder „GewA 00, S. 162“ zitiert.