Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: GuT 2005, 166
Zeitschrift: Gewerbemiete und Teileigentum (GuT),
Jahrgang: 2005, Seite: 166
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
GuT 2005, 166:
Bundesgerichtshof, Urteil vom06.04.2005
- XII ZR 225/03 -
Bemessungsgrundlage für Mietzinsminderung ist auch bei Geschäftsräumen die Bruttomiete
Die Bemessungsgrundlage für eine Minderung nach § 536 BGB ist die Bruttomiete (Mietzins einschließlich aller Nebenkosten). Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle GuT 2005, 166 wird teils auch als „GuT 05, 166“, „GuT 2005, S. 166“ oder „GuT 05, S. 166“ zitiert.