Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: GuT 2010, 336
Zeitschrift: Gewerbemiete und Teileigentum (GuT),
Jahrgang: 2010, Seite: 336
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
GuT 2010, 336:
Bundesgerichtshof, Urteil vom11.08.2010
- XII ZR 123/09 -
"Thor Steinar": Gewerberaummieter muss Vermieter vor Anmietung über außergewöhnliche Umstände aufklären, die für den Vermieter von Bedeutung sind
Mieter sind verpflichtet, Vermieter vor Abschluss eines Gewerberaummietvertrages über außergewöhnliche Umstände aufzuklären, mit denen der Vermieter nicht rechnen kann und die offensichtlich für diesen von erheblicher Bedeutung sind. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle GuT 2010, 336 wird teils auch als „GuT 10, 336“, „GuT 2010, S. 336“ oder „GuT 10, S. 336“ zitiert.