Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: IBR 2012, 680
Zeitschrift: Immobilien- und Baurecht (IBR),
Jahrgang: 2012, Seite: 680
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
IBR 2012, 680:
Bundesgerichtshof, Beschluss vom05.12.2012
- VII ZB 25/12 -
Berufungsfrist: Übermittlung der Berufung mittels Fax nicht möglich - Rechtsanwalt muss sich über weitere Faxnummern eines Gerichts informieren
Scheitert die Fax-Übermittlung eines Schriftsatzes an das Gericht, so trifft den Rechtsanwalt die Pflicht, sich über weitere Faxnummern des Gerichts zu informieren. Er muss jedoch keine andere Übermittlungsart wählen. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle IBR 2012, 680 wird teils auch als „IBR 12, 680“, „IBR 2012, S. 680“ oder „IBR 12, S. 680“ zitiert.