Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: IMR 2008, 111
Zeitschrift: Immobilien- und Mietrecht (IMR),
Jahrgang: 2008, Seite: 111
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
IMR 2008, 111:
Bundesgerichtshof, Urteil vom23.01.2008
- VIII ZR 82/07 -
Vermieter darf bei Umlage der Betriebskosten nach Personenzahl keine Daten des Einwohnermeldeamts nutzen
Der Vermieter einer Wohnung kann bei vereinbarter Umlage der Betriebskosten nach Personenzahl nicht auf das amtliche Einwohnermelderegister zurückgreifen, um die Belegung des Hauses zu ermitteln. Eine Umlage von Betriebskosten nach Kopfzahl setzt voraus, dass der Vermieter - für bestimmte Stichtage - die tatsächliche Belegung der einzelnen Wohnungen feststellt. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle IMR 2008, 111 wird teils auch als „IMR 08, 111“, „IMR 2008, S. 111“ oder „IMR 08, S. 111“ zitiert.