Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: JR 1988, 217
Zeitschrift: Juristische Rundschau (JR),
Jahrgang: 1988, Seite: 217
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
JR 1988, 217:
Bayerisches Oberstes Landesgericht, Urteil vom21.08.1987
- 1 St 98/87 -
Strafbarkeit wegen Sachbeschädigung bei Luftablassen aus einem Fahrradreifen
Wer aus einem Fahrradreifen Luft ablässt, begeht eine Sachbeschädigung (§ 303 StGB). Denn darin liegt eine nicht nur geringfügige Gebrauchsbeeinträchtigung, da das Wiederaufpumpen körperlich anstrengend ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgericht hervor. Lesen Sie mehr
Werbung
Die Fundstelle JR 1988, 217 wird teils auch als „JR 88, 217“, „JR 1988, S. 217“ oder „JR 88, S. 217“ zitiert.