Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: JR 1999, 284
Zeitschrift: Juristische Rundschau (JR),
Jahrgang: 1999, Seite: 284
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
JR 1999, 284:
Bundesgerichtshof, Beschluss vom10.09.1998
- V ZB 11/98 -
Musizierverbot oder gleichkommende Ruhezeitregelung unzulässig
Eine Regelung, die das Singen und Musizieren außerhalb von Ruhezeiten nur in "nicht belästigender Weise und Lautstärke" gestattet, ist mangels hinreichender Bestimmtheit unwirksam. Unwirksam ist auch eine Regelung, welche das Singen und Musizieren ohne sachlichen Grund stärker einschränkt als die Tonübertragung durch Fernseh-, Rundfunkgeräte oder Kassetten- bzw. Plattenspieler. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr
Werbung
Die Fundstelle JR 1999, 284 wird teils auch als „JR 99, 284“, „JR 1999, S. 284“ oder „JR 99, S. 284“ zitiert.