Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: JZ 2012, 1020
Zeitschrift: JuristenZeitung (JZ),
Jahrgang: 2012, Seite: 1020
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
JZ 2012, 1020:
Bundesgerichtshof, Beschluss vom19.04.2012
- I ZB 80/11 -
"Filesharing": Auskunftsanspruch gegen Dritten setzt keine Rechtsverletzung im gewerblichen Ausmaß voraus
Der in Fällen offensichtlicher Rechtsverletzung bestehende Anspruch auf Auskunft aus § 101 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 UrhG gegen eine Person, die in gewerblichem Ausmaß für rechtsverletzende Tätigkeiten genutzte Dienstleistungen erbrachte, setzt nicht voraus, dass die rechtsverletzende Tätigkeiten das Urheberrecht oder ein anderes nach dem Urheberrechtsgesetz geschütztes Recht in gewerblichem Ausmaß verletzt haben. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle JZ 2012, 1020 wird teils auch als „JZ 12, 1020“, „JZ 2012, S. 1020“ oder „JZ 12, S. 1020“ zitiert.