Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: JuS 1996, 845
Zeitschrift: Juristische Schulung (JuS),
Jahrgang: 1996, Seite: 845
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
JuS 1996, 845:
Bundesgerichtshof, Urteil vom12.03.1996
- VI ZR 12/95 -
BGH zu einem "Herausforderungsfall": Polizeibeamter erhält vom Flüchtigen Schadensersatz aufgrund erlittener Verletzungen bei der Verfolgung
Flieht ein Häftling aus einem im ersten Obergeschoss liegenden Fensters und wird er dabei von einem Polizeibeamten verfolgt, so haftet er gemäß § 823 Abs. 1 BGB für die Verletzungen, die der Polizeibeamte aufgrund des Sprungs aus dem Fenster erleidet. Die selbstgefährdende Handlung des Polizeibeamten wird dem Flüchtigen zugerechnet. Es liegt ein sogenannter Herausforderungsfall vor. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle JuS 1996, 845 wird teils auch als „JuS 96, 845“, „JuS 1996, S. 845“ oder „JuS 96, S. 845“ zitiert.