Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: JuS 2004, 1014
Zeitschrift: Juristische Schulung (JuS),
Jahrgang: 2004, Seite: 1014
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
JuS 2004, 1014:
Bundesgerichtshof, Urteil vom01.04.2004
- I ZR 227/01 -
Gezieltes Ansprechen von Passanten zu Werbezwecken ist wettbewerbswidrig
Das gezielte Ansprechen von Passanten auf öffentlichen Straßen und Plätzen zu Werbezwecken ist grundsätzlich wettbewerbswidrig. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Werbende nicht als solcher zu erkennen ist. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle JuS 2004, 1014 wird teils auch als „JuS 04, 1014“, „JuS 2004, S. 1014“ oder „JuS 04, S. 1014“ zitiert.