Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: JuS 2005, 840
Zeitschrift: Juristische Schulung (JuS),
Jahrgang: 2005, Seite: 840
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
JuS 2005, 840:
Bundesgerichtshof, Urteil vom06.04.2005
- XII ZR 225/03 -
Bemessungsgrundlage für Mietzinsminderung ist auch bei Geschäftsräumen die Bruttomiete
Die Bemessungsgrundlage für eine Minderung nach § 536 BGB ist die Bruttomiete (Mietzins einschließlich aller Nebenkosten). Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle JuS 2005, 840 wird teils auch als „JuS 05, 840“, „JuS 2005, S. 840“ oder „JuS 05, S. 840“ zitiert.