Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: JuS 2006, 1019
Zeitschrift: Juristische Schulung (JuS),
Jahrgang: 2006, Seite: 1019
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
JuS 2006, 1019:
Bundesgerichtshof, Urteil vom28.06.2006
- XII ZR 50/04 -
Autovermieter muss Unfallgeschädigten auf Kostenrisiko bei Anmietung eines Ersatzwagens zum "Unfallersatztarif" hinweisen
Ein Ersatzwagen nach einem Unfall kann teuer werden. Oft fordern Autovermieter beim so genannten "Unfallersatztarif" mehr als doppelt so hohe Preise wie beim "Normaltarif". Dies ist vielen Kunden nicht bewusst. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Autovermieter ihre Kunden darüber aufklären müssen, dass die gegnerische Haftpflichtversicherung die Kosten für den teuren Unfallersatztarif möglicherweise nicht in vollem Umfang erstattet und die Differenz dann vom Kunden zu tragen ist. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle JuS 2006, 1019 wird teils auch als „JuS 06, 1019“, „JuS 2006, S. 1019“ oder „JuS 06, S. 1019“ zitiert.