Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: JuS 2013, 575
Zeitschrift: Juristische Schulung (JuS),
Jahrgang: 2013, Seite: 575
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
JuS 2013, 575:
Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom18.09.2012
- 5 A 1701/11 -
Öffentliches Training für Blockade eines "Naziaufmarsches" war zulässig
Das öffentliche Training für die Blockade eines «Naziaufmarsches» in Stolberg war zulässig. Die bloße Durchführung einer derartigen Probeblockade, bei der niemand behindert wird, ist weder als strafbare grobe Störung einer Versammlung (§ 21 VersammlG) noch als strafbare Aufforderung hierzu (§ 111 StGB) zu werten. Dies gilt auch dann, wenn das Training zu einer späteren echten Blockade mobilisieren soll. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle JuS 2013, 575 wird teils auch als „JuS 13, 575“, „JuS 2013, S. 575“ oder „JuS 13, S. 575“ zitiert.