Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: JuS 2013, 937
Zeitschrift: Juristische Schulung (JuS),
Jahrgang: 2013, Seite: 937
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
JuS 2013, 937:
Bundesgerichtshof, Urteil vom20.03.2013
- VIII ZR 168/12 -
Kein generelles Verbot von Hunde- und Katzenhaltung durch eine Allgemeine Geschäftsbedingung
Eine Formularklausel in einem Wohnraummietvertrag, welche die Haltung von Hunden und Katzen in einer Mietwohnung generell untersagt, ist gem. § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle JuS 2013, 937 wird teils auch als „JuS 13, 937“, „JuS 2013, S. 937“ oder „JuS 13, S. 937“ zitiert.