Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: K&R 2008, 181
Zeitschrift: Kommunikation & Recht (K&R),
Jahrgang: 2008, Seite: 181
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
K&R 2008, 181:
Oberlandesgericht München, Urteil vom17.01.2008
- 29 U 3193/07 -
Amazon muss Gutscheine drei Jahre lang einlösen
Der Internet-Versandhändler Amazon darf die Gültigkeit von Gutscheinen nicht auf ein Jahr befristen. Auch Gutschein-Restguthaben dürfen nicht nach diesem Zeitraum verfallen. Das Oberlandesgericht München bestätigte damit ein Urteil, das die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg im April 2007 vor dem Landgericht München erstritten hatte. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle K&R 2008, 181 wird teils auch als „K&R 08, 181“, „K&R 2008, S. 181“ oder „K&R 08, S. 181“ zitiert.