Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: KommJur 2013, 73
Zeitschrift: Kommunaljurist (KommJur),
Jahrgang: 2013, Seite: 73
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
KommJur 2013, 73:
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom08.11.2012
- 1 BvR 22/12 -
Dauerobservation eines entlassenen Sicherungsverwahrten kann nur vorläufig auf polizeirechtliche Generalklausel gestützt werden
Auch im Eilrechtsschutzverfahren muss sich die verwaltungsgerichtliche Prüfung, ob die Dauerobservation eines aus der Sicherungsverwahrung entlassenen Mannes rechtmäßig ist, auf hinreichend aktuelle Tatsachengrundlagen zur Einschätzung seiner Gefährlichkeit stützen. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht und wies den Fall daher an das Verwaltungsgericht Freiburg zurückverwiesen. Nicht beanstandet hat das Gericht, dass die Verwaltungsgerichte die polizeirechtliche Generalklausel im Eilrechtsschutzverfahren noch als ausreichende Rechtsgrundlage für die Dauerobservation des Beschwerdeführers angesehen haben. Die Generalklausel kann den Behörden ermöglichen, auf unvorhergesehene Gefahrensituationen auch mit im Grunde genommen näher regelungsbedürftigen Maßnahmen vorläufig zu reagieren. Das Schließen etwaiger Regelungslücken liegt in der Verantwortung des Gesetzgebers. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle KommJur 2013, 73 wird teils auch als „KommJur 13, 73“, „KommJur 2013, S. 73“ oder „KommJur 13, S. 73“ zitiert.