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Landgericht Berlin, Urteil vom 23.08.2022
- 67 S 44/22 -
Warmlaufenlassen des Motors in Tiefgarage für maximal 90 Sekunden
Mitnutzer der Tiefgarage steht Unterlassungsanspruch zu
Der Motor eines Pkw darf in einer Tiefgarage nicht länger als 90 Sekunden warmlaufen. Dem Mitnutzer der Tiefgarage steht insofern gemäß § 862 Abs. 1 BGB ein Unterlassungsanspruch zu. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Inhaber eines Stellplatzes in einer privaten
Anspruch auf Unterlassung des Warmlaufenlassens für länger als 90 Sekunden
Das Landgericht Berlin entschied, dass dem Kläger gemäß § 862 Abs. 1 BGB ein Anspruch auf
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.01.2023
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (zt/GE 2022, 1157/rb)
Jahrgang: 2022, Seite: 1157 GE 2022, 1157
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Dokument-Nr. 32489
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