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Landgericht Coburg, Urteil vom 22.01.2019
- 23 O 464/17 -
LG Coburg zur Sorgfaltspflicht beim Aufladen gebraucht erworbener Elektrogeräte
Aufladen eines gebrauchten Akkus in brennbarer Umgebung stellt Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht dar
Die Klage eines Gebäudebrandversicherers gegen den Privathaftpflichtversicherer eines Mieters auf Ausgleich eines Brandschadens hatte beim Landgericht Coburg Erfolg, weil der Mieter ein gebraucht erworbenes Elektrospielzeug in brennbarer Umgebung aufgeladen hatte. Hierbei war der im Spielzeug verbaute Akku explodiert und es kam zum Brand.
Der
Vermieter verlangt teilweise Erstattung der Brandschäden
Im Verfahren vor dem Landgericht Coburg verlangte nun der Brandversicherer des Gebäudes, der den Schaden bereits reguliert hatte, eine teilweise Erstattung vom Privathaftpflichtversicherer des Mieters. Im Kern der Auseinandersetzung stand dabei die Frage, ob der
Mieter hätte Schaden erkennen und vermeiden können
Das Landgericht Coburg gab der Klage statt, nachdem der
Strenge Anforderungen an Ladevorgang für gebrauchte Akkus
Zwar konnte nicht mehr aufgeklärt werden, warum genau der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.06.2020
Quelle: Landgericht Coburg, ra-online(pm/ku)
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Dokument-Nr. 28808
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