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Landgericht Köln, Urteil vom 27.10.2020
- 3 O 5/19 -
Sturz einer Demenzpatientin wegen fehlender Fixierung und Bettgitters stellt keine fehlerhafte Pflege dar
Größere Gefahr für Demenzpatienten durch Fixierung und Bettgitters
Der Sturz einer Demenzpatientin wegen des Fehlens einer Fixierung oder eines Bettgitters stellt keinen Pflegefehler dar. Denn durch die Fixierung oder das Anbringen eines Bettgitters geht eine größere Gefahr für Demenzpatienten aus. Dies hat das Landgericht Köln entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juli 2018 verstarb eine an fortgeschrittener Demenz erkrankte etwa 94-jährige Frau. Ihre Tochter führte den Tod auf einen
Kein Anspruch auf Schmerzensgeld wegen Sturzes
Das Landgericht Köln entschied gegen die Klägerin. Ihr stehe kein Anspruch auf ein ererbtes Schmerzensgeld zu. Denn der Beklagten sei kein Pflegefehler vorzuwerfen. Das Gericht stützte sich auf seine Entscheidung auf die Ausführungen einer hinzugezogenen Pflegesachverständigen. Diese habe bescheinigt, dass die von der Beklagten veranlassten Maßnahmen den Vorgaben des Expertenstandards Sturzprophylaxe entsprochen haben.
Keine Pflicht zur Fixierung oder Anbringen eines Bettgitters
Die Sachverständige hielt eine
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.11.2020
Quelle: Landgericht Köln, ra-online (vt/rb)
- Krankenhaus haftet für Verletzungen einer dementen Patientin nach Sprung aus dem Fenster
(Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 17.01.2017
[Aktenzeichen: 26 U 30/16]) - Pflegeheim hat keine Pflicht zur lückenlosen Beaufsichtigung von Demenzkranken ohne Anhaltspunkte für Sturzrisiko
(Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 18.09.2019
[Aktenzeichen: 7 U 21/18])
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Dokument-Nr. 29516
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