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Landgericht Lübeck, Urteil vom 05.06.2024
- 4 O 345/22 -
Wasserschaden – was zahlt die Versicherung?
Die Regulierungspflicht bestimmt sich nach dem Versicherungsvertragsgesetz und den vereinbarten Versicherungsbedingungen
Im Versicherungsfall stellt sich oft die Frage, in welchem Umfang die Versicherung für den Schaden aufkommen muss, vor allem, wenn die Sache nur zum Teil beschädigt ist. Das Landgericht Lübeck hat im Fall eines Wasserschadens entschieden, dass der teilbeschädigte Parkettboden komplett auszutauschen ist.
Im Wohnhaus einer Frau wird versehentlich eine Hauswasserleitung angebohrt. Als Folge tritt Leitungswasser aus und beschädigt das Parkett und die Tapete an einigen Stellen in der Wohnung. Die Wohngebäudeversicherung übernimmt die Kosten für den Teil-Austausch der beschädigten Flächen. Den
Parkettboden muss komplett ersetzt werden
Das Gericht hat einen Sachverständigen hinzugezogen und entschieden, dass die
Zur Rechtslage führt das Gericht aus, dass sich die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.09.2024
Quelle: Landgericht Lübeck, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 34399
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