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Landgericht Mannheim, Urteil vom 17.03.2022
- 15 O 106/21 -
Reisevermittler hat trotz storniertem Flug Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises
Reisebüro muss nicht für Erfüllung der Beförderungsleistung einstehen
Ist ein Reisebüro als Vermittler für den Ankauf von Flugtickets tätig, so muss es nicht für die Erfüllung der Beförderungsleistung einstehen. Wird der Flug daher storniert, steht dem Reisevermittler ein Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises zu. Dies hat das Landgericht Mannheim entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Über ein
Anspruch auf Erstattung der Ticketkosten
Das Landgericht Mannheim entschied zu Gunsten der Klägerin. Ihr stehe ein Anspruch auf
Reisebüro muss nicht für Erfüllung der Beförderungsleistung einstehen
Die Klägerin müsse nach Auffassung des Landgerichts als Reisevermittlerin nicht für die Erfüllung des Beförderungsvertrags, also die Durchführung des Fluges, einstehen.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.10.2022
Quelle: Landgericht Mannheim, ra-online (zt/RRa 2022, 182/rb)
- Reisebüro hat nach Zimmerstornierung durch Reisenden wegen Corona-Pandemie Anspruch auf Servicegebühr und Erstattung der Stornierungsgebühren
(Landgericht Heidelberg, Urteil vom 19.05.2022
[Aktenzeichen: 8 S 4/21]) - Erstattung der Flugkosten gegenüber Flugvermittler erfüllt nicht Rückzahlungsanspruch des Fluggastes
(Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 22.12.2022
[Aktenzeichen: 2-24 S 61/22])
Jahrgang: 2022, Seite: 182 RRa 2022, 182
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Dokument-Nr. 32280
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