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Landgericht Nürnberg-Fürth, Urteil vom 04.02.2011
- 4 HK O 9301/10 -
LG Nürnberg-Fürth: Allgemeine Geschäftsbedingungen von Amazon zur Einräumung von Lizenz unwirksam
AGBs dürfen nicht Gewährung weltweiter und gebührenfreier Lizenzen aller eingetragenen Markenzeichen für Internetkaufhaus festlegen
Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines großen Internetkaufhauses, nach denen jeder Händler dem Kaufhaus die „weltweite und gebührenfreie Lizenz zur Verwendung aller eingetragenen Markenzeichen, Handelsnamen und der Namen und Darstellungen aller im Material auftretenden Personen“ gewährt, sind überraschend und daher nach §§ 305 c Abs. 1, 307 BGB unwirksam. Dies entschied das Landgericht Nürnberg-Fürth.
Der Kläger des zu verhandelnden Falls, ein Händler aus Oberfranken, wollte über ein großes Internetkaufhaus Süßwasserfische und Tierfutterbedarf vertreiben. Anlässlich der Anmeldung seines Onlineshops bei der Plattform hatte er mit dieser auch einen "Vertrag zur Einstellung von Bildern oder Inhalten“ abgeschlossen und dabei die vorgegebene Bedingung akzeptiert:
„5.
Händler-Shop bietet mit Bild und Logo des Klägers konkurrierenden Verkaufsartikel an
Sodann hatte er für seinen Onlineshop ein Produktbild gefertigt, auf dem sein Firmenname in der Mitte aufgebracht war, und dieses Bild auf der Verkaufsplattform eingestellt. Umso mehr verwunderte es ihn, als ein anderer Händler-Shop aus Mittelfranken plötzlich mit genau demselben Bild inklusive Logo in dem Internetkaufhaus für seine konkurrierenden Verkaufsartikel warb. Das Produktbild unseres Klägers war ihm nämlich auf Grundlage der oben genannten Klausel von dem Internetkaufhaus zur Verfügung gestellt worden.
Vertragsklauseln überraschend und ungewöhnlich und daher unwirksam
Der oberfränkische Händler wollte sich das nicht bieten lassen und erhob vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth gegen den mittelfränkischen Konkurrenten Klage auf Unterlassung. Das Gericht gab dem Online-Händler letztlich Recht: Der Kläger könne von dem Beklagten Unterlassung der Verwendung des streitgegenständlichen Fotos verlangen, denn dieses sei urheberrechtlich geschützt. Die Einräumung der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.07.2011
Quelle: Landgericht Nürnberg-Fürth/ra-online
- Eintrag in Internetbranchenverzeichnis: Preisangabe in AGB's darf nicht leicht überlesbar sein
(Amtsgericht München, Urteil vom 09.04.2008
[Aktenzeichen: 262 C 33810/07]) - Versteckte Kostenangaben auf Internetseiten sind unwirksam
(Amtsgericht München, Urteil vom 16.01.2007
[Aktenzeichen: 161 C 23695/06])
Jahrgang: 2011, Seite: 588 MMR 2011, 588
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Dokument-Nr. 11976
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