Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 21.10.2024
- L 16 KR 131/23 -
Krankenkasse muss nicht für Autismus-Assistenzhund zahlen
Ein Gefährte ist kein Hilfsmittel
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) keine Kosten für die Ausbildung eines Haushundes zum Autismus-Assistenzhund übernehmen muss.
Geklagt hatte eine 49-jährige Frau, die sich 2016 auf Empfehlung ihrer Therapeutin einen
Kein Anspruch auf Optimalversorgung
Das LSG hat die Rechtsauffassung der
Werbung
Keine Kostenerstattung zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung für die Ausbildung eines Hundes als Assistenzhund zum Behinderungsausgleich bei Autismus, wenn die Haltung des Hundes für die Versicherte lediglich sinnvoll und nützlich ist, ihr das Rausgehen aus dem Haus erleichtert und soziale Kontakte zB zu anderen Hundebesitzern vereinfacht.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.11.2024
Quelle: Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, ra-online (pm/ab)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 34566
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss34566
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.