Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: MDR 1998, 911
Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR),
Jahrgang: 1998, Seite: 911
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
MDR 1998, 911:
Oberlandesgericht Zweibrücken, Beschluss vom05.02.1998
- 2 UF 230/97 -
Hund gilt als Haushaltsgegenstand bzw. Hausrat im Sinne des § 1361 a BGB
Zieht ein Ehegatte aus der gemeinsamen Wohnung aus, so verbleibt der gemeinsame Hund gemäß § 1361 a Abs. 2 BGB regelmäßig bei dem in der Wohnung weiter lebenden Ehegatten. Die Vorschrift ist anwendbar, weil ein Hund als Haushaltsgegenstand bzw. Hausrat gilt. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Zweibrücken hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle MDR 1998, 911 wird teils auch als „MDR 98, 911“, „MDR 1998, S. 911“ oder „MDR 98, S. 911“ zitiert.