Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: MDR 2005, 1339
Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR),
Jahrgang: 2005, Seite: 1339
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
MDR 2005, 1339:
Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom20.06.2005
- 8 U 234/04 -
Saunabetreiber haftet nicht für Diebstahl aus Spind
Werden aus einem Spind in einer Sauna Gegenstände gestohlen, so haftet dafür in der Regel nicht der Saunabetreiber. Denn mit der Zurverfügungsstellung eines abschließbaren Spindes hat er alle erforderlichen, geeigneten und zumutbaren Schutzmaßnahmen gegen Diebstahl ergriffen. Dem Saunabesucher steht daher wegen des Diebstahls kein Schadensersatzanspruch zu. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle MDR 2005, 1339 wird teils auch als „MDR 05, 1339“, „MDR 2005, S. 1339“ oder „MDR 05, S. 1339“ zitiert.