Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: MDR 2015, 654
Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR),
Jahrgang: 2015, Seite: 654
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
MDR 2015, 654:
Oberlandesgericht Celle, Urteil vom11.12.2014
- 8 U 190/14 -
Keine grob fahrlässige Obliegenheitsverletzung bei Annahme des Versicherungsnehmers Stehlgutliste müsse Wertangaben enthalten
Nimmt ein Versicherungsnehmer an, dass eine Stehlgutliste Angaben zum Wert der gestohlenen Gegenstände enthalten muss und kommt es dadurch zu einer verzögerten Abgabe der Liste, so liegt keine grob fahrlässige Obliegenheitsverletzung vor. Ein Recht zur Leistungskürzung gemäß § 28 Abs. 2 Satz 2 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) besteht daher für die Hausratsversicherung nicht. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle MDR 2015, 654 wird teils auch als „MDR 15, 654“, „MDR 2015, S. 654“ oder „MDR 15, S. 654“ zitiert.