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Samstag, 23. November 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: MedR 2017, 388

Zeitschrift: Medizinrecht (MedR),
Jahrgang: 2017, Seite: 388

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
MedR 2017, 388:

Kammergericht Berlin, Urteil vom19.05.2016
- 20 U 122/15 -

Unerkannter Herzinfarkt: Haftung eines Rettungssanitäters wegen Stellung eigener Diagnose und unterlassener Hinzuziehung eines Notarztes

Klagt ein Patient über akute Brustschmerzen, die offensichtlich keine herzfremde Ursache haben, muss der Rettungssanitäter einen Notarzt hinzuziehen. Er darf auf keinen Fall eine eigene Diagnose erstellen. Bleibt damit ein Herzinfarkt unerkannt, haftet dafür der Rettungssanitäter. Dabei gelten hinsichtlich der Ursächlichkeit zwischen Pflichtwidrigkeit und Verletzungsfolgen die Beweislastregeln zur Arzthaftung, da der Rettungssanitäter im Kompetenzbereich des Arztes tätig war. Dies geht aus einer Entscheidung des Kammergerichts Berlin hervor. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle MedR 2017, 388 wird teils auch als „MedR 17, 388“, „MedR 2017, S. 388“ oder „MedR 17, S. 388“ zitiert.



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