Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: MietRB 2008, 403
Zeitschrift: Der Miet-Rechts-Berater (MietRB),
Jahrgang: 2008, Seite: 403
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
MietRB 2008, 403:
Bundesgerichtshof, Urteil vom12.03.2008
- VIII ZR 188/07 -
Kein Wasserzähler: BGH erlaubt Abrechnung der Wasserkosten nach dem Anteil der Wohnfläche
Sind in einem Mietshaus nicht alle Wohnungen mit einem Wasserzähler ausgerüstet, ist der Vermieter nicht verpflichtet die Wasserkosten nach dem tatsächlichen Verbrauch der Mieter abzurechnen. Er darf stattdessen bei der Betriebskostenabrechnung Wasser und Abwasser nach Wohnfläche berechnen. Dies hat der Bundesgerichtshof in einem Fall entschieden, in welchem nur eine Wohnung keinen Wasserzähler hatte. Der tatsächliche Verbrauch muss nur zugrunde gelegt werden, wenn alle Wohnungen einen Zähler haben. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle MietRB 2008, 403 wird teils auch als „MietRB 08, 403“, „MietRB 2008, S. 403“ oder „MietRB 08, S. 403“ zitiert.