Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: MietRB 2010, 317
Zeitschrift: Der Miet-Rechts-Berater (MietRB),
Jahrgang: 2010, Seite: 317
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
MietRB 2010, 317:
Bundesgerichtshof, Urteil vom14.07.2010
- VIII ZR 267/09 -
Unterbliebene Zahlung der Prozesskosten eines früheren Räumungsprozesses eines Mieters ist kein Kündigungsgrund
Ein Vermieter kann einen Wohnraummietvertrag nicht deshalb kündigen, weil der Mieter die Prozesskosten eines früheren, auf Zahlungsverzug gestützten Räumungsprozesses nicht begleicht. Dies entschied der Bundesgerichtshof. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle MietRB 2010, 317 wird teils auch als „MietRB 10, 317“, „MietRB 2010, S. 317“ oder „MietRB 10, S. 317“ zitiert.