Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: MietRB 2011, 143
Zeitschrift: Der Miet-Rechts-Berater (MietRB),
Jahrgang: 2011, Seite: 143
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
MietRB 2011, 143:
Oberlandesgericht Zweibrücken, Urteil vom29.10.2010
- 2 U 6/10 -
Wesentliche Änderungen des Mietvertrages bedürfen der Schriftform
Mündliche Vereinbarungen hinsichtlich der Abänderung eines Mietvertrages haben nur Gültigkeit, wenn sie nicht von wesentlicher Natur sind. So muss die Bezeichnung des Mietgegenstandes in jedem Fall schriftlich festgehalten werden. Der mündlich vereinbarte Tausch einer Mietsache führt somit nicht zur Aufhebung eines bestehenden Vertrages und zum Abschluss eines neuen Vertrages. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Zweibrücken hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle MietRB 2011, 143 wird teils auch als „MietRB 11, 143“, „MietRB 2011, S. 143“ oder „MietRB 11, S. 143“ zitiert.