Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: MietRB 2011, 4
Zeitschrift: Der Miet-Rechts-Berater (MietRB),
Jahrgang: 2011, Seite: 4
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
MietRB 2011, 4:
Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom30.09.2010
- 2 U 779/09 -
Vermieter haftet nicht für Schäden an eingelagerten Kunstgegenständen nach Wasserrohrbruch
Ein Mieter, der einen Kellerraum zur Einlagerung von eigenen Kunstwerken gemietet hat, kann vom Vermieter nicht ohne weiteres Schadensersatz verlangen, wenn die Werke infolge eines Wasserrohrbruchs beschädigt werden. Für einen Vermieter besteht keine generelle Pflicht, Leitungen ohne konkreten Anlass einer Generalinspektion zu unterziehen. Das hat das Oberlandesgericht Koblenz entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle MietRB 2011, 4 wird teils auch als „MietRB 11, 4“, „MietRB 2011, S. 4“ oder „MietRB 11, S. 4“ zitiert.