Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: MietRB 2012, 285
Zeitschrift: Der Miet-Rechts-Berater (MietRB),
Jahrgang: 2012, Seite: 285
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
MietRB 2012, 285:
Bundesgerichtshof, Urteil vom11.07.2012
- VIII ZR 138/11 -
Mietern kann auch bei Irrtum über Ursache für Mietmangel und Mietminderung fristlos wegen Mietrückstands gekündigt werden
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass einem Mieter auch dann fristlos wegen eines Mietrückstands gekündigt werden kann, wenn er die Miete aufgrund eines Irrtums über die Ursache eines Mangels nicht entrichtet. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle MietRB 2012, 285 wird teils auch als „MietRB 12, 285“, „MietRB 2012, S. 285“ oder „MietRB 12, S. 285“ zitiert.