Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW-RR 1986, 829
Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR),
Jahrgang: 1986, Seite: 829
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW-RR 1986, 829:
Landgericht Hamburg, Urteil vom19.12.1985
- 2 S 190/85 -
Haftung des Gaststätteninhabers wegen Diebstahls der Jacke eines Gastes
Nimmt ein Gaststätteninhaber die Jacke eines Gastes entgegen und hängt sie in die Garderobe, so muss er ausdrücklich auf eine Nichthaftung für die Jacke hinweisen. Tut er dies nicht, kann der Gast eine erhöhte Obhutspflicht des Gaststätteninhabers erwarten. Wird die Jacke entwendet, haftet der Gaststätteninhaber auf Schadenersatz. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Hamburg hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW-RR 1986, 829 wird teils auch als „NJW-RR 86, 829“, „NJW-RR 1986, S. 829“ oder „NJW-RR 86, S. 829“ zitiert.