Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW-RR 1987, 1101
Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR),
Jahrgang: 1987, Seite: 1101
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW-RR 1987, 1101:
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom10.06.1987
- 21 U 57/86 -
Kein Anspruch auf jährliche Ausgleichzahlungen wegen Herüberwehen von Birkensamen, Laub und Zweige dreier Birken
Wehen von einem Nachbargrundstück wegen dreier Birken Samen, Laub und Zweige auf ein Grundstück, so wird dadurch nicht die ortsübliche Nutzung des Grundstücks in unzumutbarer Weise beeinträchtigt. Ein Anspruch auf Zahlung einer jährlichen Entschädigung nach § 906 Abs. 2 BGB besteht daher nicht. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt a.M. hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW-RR 1987, 1101 wird teils auch als „NJW-RR 87, 1101“, „NJW-RR 1987, S. 1101“ oder „NJW-RR 87, S. 1101“ zitiert.