Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW-RR 1987, 112
Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR),
Jahrgang: 1987, Seite: 112
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW-RR 1987, 112:
Bundesgerichtshof, Urteil vom18.06.1986
- VIII ZR 137/85 -
Auf Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) muss ausdrücklich hingewiesen werden: Schlecht wahrnehmbare AGB werden nicht Vertragsbestandteil
Die Gültigkeit Allgemeiner Geschäftsbedingungen kann grundsätzlich als Rahmenvertrag vereinbart werden und hat somit Gültigkeit für alle folgenden Verträge mit dem Vertragspartner. Liegt so eine Übereinkunft allerdings nicht vor und handelt es sich bei dem unterzeichnenden Vertragspartner nicht um einen Kaufmann, so muss auf die AGBs deutlich hingewiesen werden. Erfolgt der Hinweis schriftlich, so ist dieser nur gültig, wenn er ohne Schwierigkeiten wahrgenommen werden kann. Kleinstdruck am Rand eines Lieferscheins in Senkrechtstellung erfüllt diese Anforderung nach Urteil des Bundesgerichtshofs jedoch nicht. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW-RR 1987, 112 wird teils auch als „NJW-RR 87, 112“, „NJW-RR 1987, S. 112“ oder „NJW-RR 87, S. 112“ zitiert.