Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW-RR 1988, 204
Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR),
Jahrgang: 1988, Seite: 204
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW-RR 1988, 204:
Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil vom28.10.1987
- 9 U 161/87 -
Laubrente: Kein Anspruch auf Entschädigung aufgrund Blüten- und Laubfall
Kommt es wegen Blüten- und Laubfalls zu einer Verschmutzung eines Grundstücks, hat der Grundstückseigentümer keinen Anspruch auf eine Geldentschädigung, wenn sich die Einwirkung als unwesentliche Beeinträchtigung darstellt. Davon ist bei einem natürlichen Blüten- und Laubfall auszugehen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW-RR 1988, 204 wird teils auch als „NJW-RR 88, 204“, „NJW-RR 1988, S. 204“ oder „NJW-RR 88, S. 204“ zitiert.