Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW-RR 1988, 663
Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR),
Jahrgang: 1988, Seite: 663
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW-RR 1988, 663:
Oberlandesgericht Celle, Urteil vom28.10.1987
- 9 U 227/86 -
Kein Anspruch gegen Hauseigentümer auf Zahlung von Schadenersatz wegen herabgefallenen Eiszapfen
Ein Hauseigentümer ist regelmäßig nicht dazu verpflichtet Eiszapfen zu entfernen, den Bürgersteig abzusperren oder Warnhinweise anzubringen. Daher haftet er in der Regel nicht auf Schadenersatz, wenn ein Passant wegen eines herabgefallenen Eiszapfens verletzt wird. Dies hat das Oberlandesgericht Celle entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW-RR 1988, 663 wird teils auch als „NJW-RR 88, 663“, „NJW-RR 1988, S. 663“ oder „NJW-RR 88, S. 663“ zitiert.